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Anfrage SCHUFA Bonitätsprüfung für Firmenkunden

Für Ihre einmalige Registrierung auf der SCHUFA Plattform werden die untenstehenden Daten übermittelt. Die Registrierung wird erst wirksam, wenn Sie diese auf der SCHUFA Plattform bestätigen.

Das Angebot wird von der SCHUFA bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Bezug der Auskünfte auf die SCHUFA Plattform weitergeleitet werden.

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Datenschutzhinweise

Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben - zum Beispiel zur Bearbeitung Ihrer Anfragen einschließlich etwaiger Anschlussfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Grundlage dieser Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO, soweit Sie diese personenbezogenen Daten zwecks Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit uns eingeben oder ein Vertragsverhältnis mit der (((SP_NAME: Volksbank Geest eG))) bereits besteht. Nur in diesem Fall ist die Eingabe von personenbezogenen Daten erforderlich im Sinne von Art. 13 Abs. 2 e) DSGVO. Andernfalls erfolgt diese Speicherung und Verwendung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse die sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens ist. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unseren Datenschutzhinweis.

Hinweise der SCHUFA Holding AG

Voraussetzung für den Bezug von SCHUFA-Produkten ist ein berechtigtes Interesse. Damit Sie eine SCHUFA-Auskunft anfordern können, muss ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegen und eine Information des Kunden über die Anfrage bei der SCHUFA erfolgen. Dies erfolgt mit dem SCHUFA-Hinweis und dem SCHUFA-Informationsblatt, welches Sie z. B. in Ihre Vertragsunterlagen integrieren können. Alternativ dazu steht auf der SCHUFA Plattform ein Dokument zum Download bereit, auf dem per Unterschrift bestätigt werden kann, dass der Auftraggeber bzw. Mietinteressent den SCHUFA-Hinweis zur Kenntnis genommen hat und ihm das SCHUFA-Informationsblatt ausgehändigt wurde.

Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn Dienstleister und Auftraggeber einen Vertrag mit der Zahlungsvereinbarung auf Rechnung abschließen wollen und der Dienstleister durch eine Vorleistung ein wirtschaftliches Ausfallrisiko trägt, falls der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung nicht zahlt oder ein Vermieter oder Hausverwalter durch Vermietung oder Verkauf ein finanzielles Ausfallrisiko trägt.

Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, empfehlen wir die Bestätigung der Kenntnisnahme des SCHUFA Hinweises nebst ergänzender SCHUFA Information durch den Auftraggeber bzw. Mietinteressenten.

In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob diese Bestimmungen eingehalten werden. Es ist daher notwendig, dass Sie die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis 12 Monate aufbewahren.

Auch bei natürlichen Personen, die gewerblich tätig sind (z. B. Kleingewerbetreibende, Freiberufler) gelten die oben genannten Informationspflichten gemäß DSGVO.

Für die SCHUFA-Adress-Aktualisierung ist kein SCHUFA Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information notwendig.