Ab dem 01.01.2027 gelten für die Rechnungsstellung bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich verpflichtende gesetzliche Vorgaben zur Erstellung einer E-Rechnung.
Auch wenn nicht alle Firmenkunden laufend umsatzsteuerpflichtige Leistungen (z. B. aus optierten Darlehen oder aus optierten Konten) beziehen, ist es wichtig, dass in allen unternehmerischen Kundenbeziehungen (B2B) die Möglichkeit zum Bezug von E-Rechnungen besteht, denn es können jederzeit auch einzelne umsatzsteuerpflichtige Leistungen abgerechnet werden (z. B. Provisionen).
Eine E-Rechnung ist dabei nicht einfach eine Rechnung als PDF, sondern enthält die Rechnungsdaten in einem strukturierten elektronischen Format, das eine digitale und automatisierte Weiterverarbeitung ermöglicht. Dazu gehören bspw. auch Konto- und Kreditabrechnungen.
Die Bereitstellung erfolgt über die digitalen Standardkanäle ePostfach, FinTS und EBICS.
Ein wesentlicher Vorteil der drei etablierten digitalen Standardkanäle liegt in ihrem hohen Sicherheitsniveau. Sie sind speziell für die digitale Kommunikation und den Datenaustausch im Bankenumfeld etabliert und in die entsprechenden Bankprozesse integriert. Damit können sensible Rechnungs- und Finanzinformationen in einem geschützteren und verlässlicheren Umfeld bereitgestellt werden.
Wenn Sie bereits einen dieser Versandkanäle nutzen, besteht grundsätzlich kein zusätzlicher Handlungsbedarf hinsichtlich des Zugangswegs.
Wir unterstützen Sie gerne. Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung sprechen Sie uns einfach an.
Ihre Volksbank Geest
Ansprechpartnerin:
Frau Anneke Möker
Tel. 04167 9008-64